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Wissen

Schmerzkonzept

Lange bestand die Meinung, dass Früh- und Neugeborene keine Schmerzen verspüren. Studien haben diese These widerlegt und zeigen, dass wiederholte und anhaltende Schmerzen bei Babys dauerhafte Veränderungen im Nervensystem hinterlassen. Viele dieser Veränderungen können während des ganzen Lebens bestehen bleiben.

Berner Schmerzscore für Neugeborene revidiert (BSN-R)

Der neu revidierte Berner Schmerzscore (BSN-R) ist ein Pflegeassessment, mit welchem sich physiologische Schmerzzeichen beim Frühgeborenen sowie relevante Kontextfaktoren objektiv erfassen lassen. Viele Neonatologien schweizweit arbeiten mit diesem Schmerzassessment und können auf diese Weise frühzeitig reagieren, damit die kleinen Patientinnen und Patienten so wenig Schmerzen wie möglich ertragen müssen.

Das Schmerzassessment wird systematisch bei beatmeten Neugeborenen unter medikamentöser Schmerztherapie oder immer bei vermuteten Schmerzen angewendet. Auf positive Schmerzindexe werden primär pflegerische, nichtmedikamentöse Massnahmen zur Schmerzlinderung eingeleitet. Die Schmerzsituation wird mit dem gleichen Instrument nach vorgegebener Zeit wiederholt und so überprüft. Je nach Schweregrad müssen sofort medikamentöse Therapien auf Verordnung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.

Schmerzkonzept

Schmerzprävention und Behandlungsmethoden

Auf eine Prävention wird bei diagnostischen Interventionen wie beispielsweise Blutentnahmen, Infusionen legen oder Augenuntersuchungen geachtet. Auch bei therapeutischen Verfahren wie z.B. Magensonden legen oder Wundpflege wird besonders Sorge getragen, um mögliche Schmerzen zu vermeiden oder zu lindern.

Nicht-medikamentöse Behandlung

Behandlungsmöglichkeiten vor einer schmerzhaften Massnahme sind z.B. Zuckerlösungen («Glukose»), die man zwei bis drei Minuten vor der schmerzhaften Prozedur verabreicht. Persönliche Zuwendung wie Streicheln, leises Sprechen oder Halten in der Froschstellung (facilitated tucking) wirken ebenfalls unterstützend.

Medikamentöse Behandlung

Eine medikamentöse Therapie erfolgt ausschliesslich auf ärztliche Verordnung. Gemeinsam mit der zuständigen Pflegefachperson entscheidet der Arzt oder die Ärztin, ob das Kind ein Medikament gegen Schmerzen oder eines zur Beruhigung benötigt.